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Die Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses wird bei dem Landesamt für Geobasisinformation Sachsen eingerichtet.
Die Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses führt nach Weisung der oder des Vorsitzenden insbesondere folgende Aufgaben aus:
Erledigung der laufenden Verwaltungsaufgaben des Oberen Gutachterausschusses,
vorbereitende und abschließende Arbeiten zu den Beschlüssen des Oberen Gutachterausschusses und den Aufgaben nach § 16,
redaktionelle Vorbereitung und Bereitstellung von Berichten und Informationen des Oberen Gutachterausschusses,
Festsetzung der Gebühren oder Entgelte für die Tätigkeit des Oberen Gutachterausschusses sowie
Die Geschäftsstelle wird bei der Gebietskörperschaft eingerichtet, bei der der Gutachterausschuss gebildet ist. Der Geschäftsstelle obliegt nach Weisung der…
Erteilung fachlicher Weisungen an die Geschäftsstelle sowie
Der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses obliegt nach Weisung des Vorsitzenden insbesondere die
Die Geschäftsstelle arbeitet nach den Vorgaben des Oberen Gutachterausschusses und erhält hierzu Weisung des vorsitzenden Mitglieds.
Die Geschäftsstelle arbeitet nach den Vorgaben des Gutachterausschusses und erhält hierzu Weisung des vorsitzenden Mitglieds.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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