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Vorschläge zur Errichtung einer Gebundenen Ganztagsschule können aus der Schule, von der Schulaufsichtsbehörde oder dem Schulträger an die Schulkonferenz herangetragen werden. Die Schulkonferenz berät und beschließt über den Vorschlag unter Einbeziehung eines zuvor von der Gesamtkonferenz abzugebenden Votums. Die Schule übermittelt der Schulaufsichtsbehörde und dem Schulträger eine Abschrift des Beschlusses der Schulkonferenz und stellt gegebenenfalls einen Antrag auf Errichtung einer Gebundenen Ganztagsschule beim Schulträger.
Der Schulträger beantragt bei der Schulaufsichtsbehörde die Errichtung einer Gebundenen Ganztagsschule. Dem Antrag des Schulträgers sind beizufügen
Beschluss des Schulträgers
ein Beschluss der Schulkonferenz,
das mit dem Schulträger abgestimmte organisatorische und pädagogische Konzept der Schule,
eine Planung der Verpflegung, bei der die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) einzuhalten sind,
der Raumnutzungsplan mit detaillierter Darstellung der Aufbauphase.
eine Erklärung des Schulträgers, dass er die erforderliche Eigenleistung im laufenden Jahr und bei mehrjährigen Vorhaben auch in den Folgejahren aufbringen kann und die Folgekosten die Grenzen seiner dauernden Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung der sonstigen Pflichtaufgaben nicht übersteigen. Diese Erklärung wird durch das Ministerium für Bildung und Kultur an die Kommunalaufsicht zur Kenntnis weitergeleitet.
Die Schulaufsichtsbehörde trifft die Entscheidung über die Errichtung einer Gebundenen Ganztagsschule gemäß § 5a Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes.