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Vom Schulträger ist eine am Bedarf orientierte Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige pädagogische Personal der Gebundenen Ganztagsschule zu gewährleisten. Bei der Planung des Essensangebots sind die Schülerinnen und Schüler in angemessener Form zu beteiligen. Die gemeinsame Einnahme der Mittagsverpflegung unterstützt das an den Gebundenen Ganztagsschulen gelebte Gemeinschaftsgefühl und das soziale Miteinander. Das im Rahmen der Mittagsverpflegung vom Schulträger bereitgestellte Mittagessen muss dem ,DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen‘ in seiner jeweils aktuellen Auflage entsprechen.“
Mit der Anmeldung an der Gebundenen Ganztagsschule sind die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich auch für die Mittagsverpflegung angemeldet. Für das Mittagessen ist ein von dem Schulträger festgesetzter angemessener Kostenbeitrag an den Schulträger zu entrichten. Sofern in Ausnahmefällen aus gegenüber dem Schulträger nachgewiesenen insbesondere gesundheitlichen Gründen keine Teilnahme am Mittagessen erfolgen kann, sind entsprechende Absprachen zwischen Schulträger und Erziehungsberechtigten zu treffen.
Schülerinnen und Schüler der Gebundenen Ganztagsschule, die bereits vor dem Schuljahr 2026/2027 die jeweilige Gebundene Ganztagsschule besucht haben, gelten ab dem Schuljahr 2026/2027 ebenfalls grundsätzlich für die Mittagsverpflegung angemeldet, sofern die Erziehungsberechtigten der Anmeldung nach vorheriger Information durch den Schulträger nicht widersprechen.