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Die Freizeit beinhaltet ungebundene und gebundene Teile (außerunterrichtliches Angebot).
In der gebundenen Freizeit finden von einer Lehrkraft beziehungsweise einer pädagogischen Fachkraft geleitete Arbeitsgemeinschaften oder sonstige von einer Lehrkraft beziehungsweise pädagogischen Fachkraft betreute Veranstaltungen statt, aus denen die Schülerinnen und Schüler auswählen. In der gebundenen Freizeit können in Bezug auf die Unterrichts- und Erziehungsziele besondere ganztagsschulspezifische Schwerpunkte gesetzt werden. Die gebundene Freizeit kann klassen-, jahrgangs- und fächerübergreifend organisiert werden.
Die ungebundene Freizeit soll an Tagen mit Ganztagsbetrieb zusammen mit der Mittagspause zwischen 60 und 90 Minuten betragen. Für diese Zeit werden entsprechende Möglichkeiten der Erholung, Entspannung und Kreativität geboten. Die Teilnahme an diesen Angeboten ist freiwillig.