§ 32 GtDBwBrandschutzVDV
Bestandteile
Die Laufbahnprüfung besteht aus
1.
einer schriftlichen Prüfung,
2.
einer praktischen Prüfung und
3.
einer mündlichen Prüfung.
Die Laufbahnprüfung besteht aus
einer schriftlichen Prüfung,
einer praktischen Prüfung und
einer mündlichen Prüfung.