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Das Verfahren über die Ablösung von Reallasten richtet sich nach den für die Gemeinheitsteilung maßgebenden Vorschriften. Dritter Abschnitt Gemeindegliedervermögen
Die Vorschriften über Rentengüter bleiben unberührt. Verteilung von Reallasten Artikel 31 Die Vorschriften, nach welchen im Falle der Teilung eines mit einer…
Nutzungsrechte von Gemeindebürgern oder bestimmten Gruppen von Gemeindebürgern an land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken der Gemeinde…
Die Ausführungskosten (§ 105 des Flurbereinigungsgesetzes) fallen dem Rentengutsausgeber zur Last, soweit nicht anderes vereinbart wird; Verfahrenskosten werden…
Auf das Verteilungsverfahren sind die Vorschriften über die Verteilung des Erlöses im Falle der Zwangsversteigerung mit folgenden Abweichungen entsprechend…
§ 2 des Gesetzes über Gemeinheitsteilung und Reallastenablösung vom 28. November 1961 (GV. NRW. S. 319).
bei Teilung eines mit einer Reallast belasteten Grundstücks die Reallast auf die einzelnen Teile des Grundstücks verteilt werden;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.