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Das Auseinandersetzungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet. Anträge sind an die Auseinandersetzungsbehörde zu richten.
Auskunft (§ 39),
Teilnehmer des Verfahrens sind die Miteigentümer der zu teilenden Grundstücke und im Falle der Dienstbarkeitsablösung die Dienstbarkeitsberechtigten und die…
Ausspruch eines Hausverbotes.
es dies beantragt,
die Änderung oder Beseitigung vorhandener baulicher Anlagen und Einfriedungen angeordnet werden.
Der Antrag nach § 1 Abs. 2 kann jederzeit gestellt werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.