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Dieses Gesetz findet auf zum Zeitpunkt seines In-Kraft-Tretens bereits anerkannte Gütestellen mit der Maßgabe Anwendung, dass es einer erneuten Anerkennung gemäß § 2 nicht bedarf.
Bestehende Anerkennungen als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen bleiben in dem bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geregelten Umfang wirksam. Vor…
Die Anerkennung als Gütestelle ist mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen, wenn Tatsachen nachträglich bekannt werden, bei deren Kenntnis die Zulassung…
Dieses Gesetz findet auf zum Zeitpunkt seines In-Kraft-Tretens bereits anerkannte Gütestellen mit der Maßgabe Anwendung, dass es einer erneuten Anerkennung…
Die Anerkennung als Gütestelle ist mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen, wenn Tatsachen nachträglich bekannt werden, bei deren Kenntnis die Zulassung…
Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe c) dieses Gesetzes findet keine Anwendung auf Klagen, die am Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes bereits bei Gericht eingegangen…
Eine vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aufgrund des Gesetzes zur Ausführung der Insolvenzordnung vom 23. Juni 1998 (GV. NRW. S. 435), das zuletzt durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.