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Die vor In-Kraft-Treten des Artikels 16 des Deregulierungsgesetzes vom 31. März 2004 (Amtsbl. S. 1037) bestellten Gutachter bleiben bis zum Ablauf ihrer Bestellung im Amt. § 8 bleibt unberührt.
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1990 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Verordnung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Bundesbaugesetz (GutachterausschussVO) vom 15. Dezember 1982 (Amtsbl. S. 1002) außer Kraft.