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Für das Saarland wird eine Zentrale Geschäftsstelle beim Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung eingerichtet. Sie führt die Bezeichnung „Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Saarlandes“. Das Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung stellt für die Zentrale Geschäftsstelle fachlich geeignetes Personal und Sachmittel zur Verfügung und beruft die Leiterin oder den Leiter der Zentralen Geschäftsstelle. Die Leiterin oder der Leiter muss die Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst der Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen besitzen.
Die Zentrale Geschäftsstelle ist zentrale Ansprechstelle für Informationen über die Gesamtheit der Gutachterausschüsse und hat insbesondere
im Einvernehmen mit den Vorsitzenden der Gutachterausschüsse verbindliche Standards für die Bereitstellung eines aktuellen, flächendeckenden und landeseinheitlichen Datenangebots festzulegen,
Daten zu Kaufpreisobjekten, die in den Gutachterausschüssen nur vereinzelt auftreten, zu sammeln, auszuwerten und bereitzustellen,
die von den Gutachterausschüssen nach § 193 Absatz 5 des Baugesetzbuchs ermittelten sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten landesweit aufzubereiten,
zum 30. September jedes zweiten Kalenderjahres einen Grundstücksmarktbericht für das Saarland zu veröffentlichen, der Feststellungen insbesondere über Umsatz- und Preisentwicklung enthält,
die Abgabe von Daten, die den räumlichen Zuständigkeitsbereich eines einzelnen Gutachterausschusses überschreiten, an Dritte zu koordinieren und sicherzustellen.