Gesetz Nr. 1697 über Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den kommunalen Gebietskörperschaften (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Saarland - GVFG Saarland) Vom 1. Juli 2009
Die nach § 1 Abs. 3 Satz 1 zuständigen Ministerien stellen die Programme für ihre Zuständigkeitsbereiche auf. Dies gilt auch für die Anpassung und Fortschreibung der Programme.
§ 6 GVFG Saarland
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