Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Staatsanwaltschaften der Länder nehmen die Aufgaben der folgenden Stellen wahr:
der Vermögensabschöpfungsstellen nach den Artikeln 5 und 11 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2024/1260 in der Fassung vom 24. April 2024 und
der Vermögensverwaltungsstellen nach Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe a zweite Alternative, Buchstabe b und c der Richtlinie (EU) 2024/1260 in der Fassung vom 24. April 2024.
Die Mitgliedstaaten stellen für die Zwecke der Verwaltung sichergestellter und eingezogener Vermögensgegenstände sicher, dass die Vermögensverwaltungsstellen…
Jeder Mitgliedstaat errichtet oder benennt mindestens eine zuständige Behörde, die als eine Vermögensverwaltungsstelle für die Verwaltung sichergestellter und…
Die Vermögensabschöpfungsstellen haben folgende Aufgaben:
Jeder Mitgliedstaat errichtet oder benennt eine nationale Vermögensabschöpfungsstelle zur Unterstützung des Aufspürens und der Ermittlung von Erträgen aus…
die Aufgaben und Zuständigkeiten der zuständigen Behörden, einschließlich der Modalitäten für die Abstimmung und die Zusammenarbeit zwischen ihnen,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.