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Die Öffentlichkeit kann für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden, wenn das Verfahren die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt, allein oder neben einer Strafe, zum Gegenstand hat.
Die Hauptverhandlung ist nicht öffentlich. Das Gericht kann einzelnen Personen, die ein sachliches oder persönliches Interesse nachweisen, auf Antrag die…
1Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden. 2Sie ist auszuschließen, wenn überragende Interessen der Allgemeinheit oder überwiegende Interessen eines…
Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, wenn überragende Interessen der Allgemeinheit oder überwiegende Interessen eines Einzelnen dies gebieten oder…
Die Öffentlichkeit kann außer aus den im Gerichtsverfassungsgesetz genannten Gründen auch zur Wahrung des Berufsgeheimnisses von der Hauptverhandlung ganz oder…
Sind in dem Verfahren auch Heranwachsende oder Erwachsene angeklagt, so ist die Verhandlung öffentlich. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, wenn dies…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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