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Der Richter beim Amtsgericht entscheidet als Strafrichter bei Vergehen,
wenn sie im Wege der Privatklage verfolgt werden oder
wenn eine höhere Strafe als Freiheitsstrafe von zwei Jahren nicht zu erwarten ist.
§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 findet keine Anwendung.
bei den Amtsgerichten durch einen oder mehrere Staatsanwälte oder Amtsanwälte.
Die Landgerichte sind ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes ausschließlich zuständig
dem Amtsgericht Lebach die Streitigkeiten über Honorarforderungen von Personen, für die eine besondere Honorar- oder Tarifordnung gilt,
Die Strafkammern entscheiden über Beschwerden gegen Verfügungen des Richters beim Amtsgericht sowie gegen Entscheidungen des Richters beim Amtsgericht und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.