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Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner.
Wird der Auftrag vom Gericht erteilt, so gelten die Kosten als Auslagen des gerichtlichen Verfahrens.
Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet,
Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet,
Kostenschuldner ist der Pflichtige.
Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet,
Im Vollstreckungsverfahren werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Schuldner dieser Kosten ist der Vollstreckungsschuldner.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.