§ 41 GEEVVerordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung für Strom aus erneuerbaren Energien
Die aufgrund dieser Verordnung gespeicherten Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dieser Verordnung nicht mehr…
§ 47 HkRNDVDurchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien
Im Herkunftsnachweisregister oder im Regionalnachweisregister gespeicherte Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie für das Führen des jeweiligen Registers…
§ 9 Abs. 3 MaStRVVerordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten
Die Bundesnetzagentur löscht Daten, die nicht mehr für die Überwachung und den Vollzug energierechtlicher Bestimmungen oder zu energiestatistischen Zwecken…
§ 10 Abs. 5 HkRNDVDurchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien
Die Registerverwaltung löscht die Daten des Umweltgutachters oder der Umweltgutachterorganisation auf dessen oder deren Antrag oder wenn der Umweltgutachter…
§ 11 IDNrGGesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung
Die Registermodernisierungsbehörde hat die Daten nach § 4 Absatz 2 und 3 unverzüglich nach der Übermittlung und Protokollierung nach § 9 zu löschen.