Gesetze
Gesetz wird geladen …
Schulen führen Zweige entsprechend ihrem schulspezifischen Profil; dies sind Zweige mit besonderem sprachlichem Profil (Sprachenzweig oder Latein-plus-Zweig), mit naturwissenschaftlichem Profil (Naturwissenschaftlicher Zweig (MINT) oder Biowissenschaftlicher Zweig), mit informatischem Profil (Informatikzweig) oder mit musikalischem Profil (Musikzweig). Die Schulen können auf Antrag der Schulkonferenz mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde das Zweigangebot einem veränderten Schulprofil anpassen. Dabei können im Rahmen der personellen und räumlichen Möglichkeiten der Schule auch unterschiedliche Zweige nebeneinander geführt werden. Die Schülerinnen und Schüler entscheiden sich am Ende der Klassenstufe 7 für den Besuch eines Zweiges ihrer Wahl aus dem Angebot der Schule; Absatz 3 Satz 3 Nummer 1 Satz 1 und Absatz 7 Satz 4 Nummer 1 Satz 1 bleiben unberührt. Ein Anspruch auf Aufnahme in einen bestimmten Zweig besteht nicht. Mit dem Eintritt in den jeweiligen Zweig ist die Wahl für die Schülerinnen und Schüler bis zum Auslaufen des Zweiges am Ende der Klassenstufe 10 verbindlich; Absatz 7 Satz 4 Nummer 4 Satz 4 bleibt unberührt. Die Möglichkeit der Wahl eines Zweiges bei Wiederholung der Klassenstufe 8 bleibt unberührt.
Der Sprachenzweig eröffnet Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, neben der ersten und der zweiten Fremdsprache im Profilbereich eine dritte Fremdsprache je nach Angebot der Schule zu erlernen. Beim Angebot einer modernen Fremdsprache als dritter Fremdsprache steht das Ziel der Förderung der Mehrsprachigkeit im Vordergrund. Kulturgeschichtliche und analytische Sprachkompetenzen sollen besonders gefördert werden, wenn die dritte Fremdsprache aus dem Bereich „Alte Sprachen“ - Latein oder Griechisch - angeboten wird. Für den Sprachenzweig gelten folgende Regelungen:
Im Sprachenzweig findet in den Klassenstufen 5 bis 10 Unterricht gemäß der Stundentafel nach Anlage 1 statt. Schülerinnen und Schüler des Sprachenzweiges werden von Klassenstufe 8 bis Klassenstufe 10 in einer dritten Fremdsprache nach dem Angebot der Schule unterrichtet. Die drei Fremdsprachen werden bis zum Ende der Klassenstufe 10 weitergeführt. In den Klassenstufen 8 bis 10 ist die dritte Fremdsprache Profilfach und weiteres schriftliches Fach.
Am Ende der Klassenstufe 10 werden der Versetzungsentscheidung die Zeugnisnoten in zwei der drei Fremdsprachen als Noten im Sinne von schriftlichen Fächern zugrunde gelegt. Die Zeugnisnote in der hierbei nicht berücksichtigten Fremdsprache wird dann als Note im Sinne eines schriftlichen Faches bei der Versetzungsentscheidung herangezogen, wenn sie zum Erreichen des Ausgleichs nach den besonderen Grundsätzen zur Versetzung gemäß der Zeugnis- und Versetzungsordnung - Schulordnung - für die Klassenstufen 5 bis 10 des neunjährigen Gymnasiums vom 27. Juni 2023 (Amtsbl. I S. 468) in der jeweils geltenden Fassung beitragen kann; ansonsten wird diese Note als Note im Sinne eines nichtschriftlichen Faches gewertet.
In der Klassenstufe 10 wird in den künstlerischen Fächern (Bildende Kunst und Musik) Unterricht im Gesamtumfang von zwei Wochenstunden erteilt. Dabei wählen die Schülerinnen und Schüler gemäß dem Angebot der Schule, ob sie beide Fächer im Umfang von jeweils einer Wochenstunde oder eines der beiden Fächer im Umfang von zwei Wochenstunden belegen.
Im Latein-plus-Zweig werden sprachlich begabte und interessierte Schülerinnen und Schüler schon in Klassenstufe 5 in den beiden Fremdsprachen Latein und Englisch unterrichtet. Durch eine enge Abstimmung des Unterrichts in einer analytischen und einer stärker kommunikativ ausgerichteten Sprache soll das Erlernen beider Sprachen insbesondere in den Klassenstufen 5 bis 7 nachhaltig gefördert werden. Für den Latein-plus-Zweig gelten folgende Regelungen:
Der Latein-plus-Zweig setzt in Klassenstufe 5 ein. Im Latein-plus-Zweig findet in den Klassenstufen 5 bis 10 Unterricht gemäß der Stundentafel nach Anlage 2 statt. Das Fach Latein ist erste Fremdsprache und Profilfach. Das Fach Englisch ist zweite Fremdsprache und wird ab der Klassenstufe 5 durchgängig als schriftliches Fach unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler des Latein-plus-Zweigs belegen von Klassenstufe 8 bis Klassenstufe 10 das Fach Französisch verpflichtend als dritte Fremdsprache und weiteres schriftliches Fach.
Im Fach Englisch werden in der Klassenstufe 5 abweichend vom Erlass zur Leistungsbewertung in den Schulen des Saarlandes vom 16. Juli 2016 (Amtsbl. I S. 526), zuletzt geändert durch den Erlass vom 21. Juni 2017 (Amtsbl. I S. 582), in der jeweils geltenden Fassung pro Halbjahr zwei große Leistungsnachweise (GLN) erbracht; die Note im Fach Englisch wird auf dem Halbjahres- und dem Jahreszeugnis ausgewiesen.
Am Ende der Klassenstufe 10 werden der Versetzungsentscheidung die Zeugnisnoten von zwei der drei Fremdsprachen als Noten im Sinne von schriftlichen Fächern zugrunde gelegt. Die Zeugnisnote in der hierbei nicht berücksichtigten Fremdsprache wird dann als Note im Sinne eines schriftlichen Faches bei der Versetzungsentscheidung herangezogen, wenn sie zum Erreichen des Ausgleichs nach den besonderen Grundsätzen zur Versetzung gemäß der Zeugnis- und Versetzungsordnung - Schulordnung - für die Klassenstufen 5 bis 10 des neunjährigen Gymnasiums beitragen kann; ansonsten wird diese Note als Note im Sinne eines nichtschriftlichen Faches gewertet.
In der Klassenstufe 10 wird in den künstlerischen Fächern (Bildende Kunst und Musik) Unterricht im Gesamtumfang von zwei Wochenstunden erteilt. Dabei wählen die Schülerinnen und Schüler gemäß dem Angebot der Schule, ob sie beide Fächer im Umfang von jeweils einer Wochenstunde oder eines der beiden Fächer im Umfang von zwei Wochenstunden belegen.
Durch die Erhöhung der Unterrichtsanteile der Fächer Physik, Chemie, Biologie sowie Informatik im Naturwissenschaftlichen Zweig (MINT) können Schülerinnen und Schüler mit entsprechender Begabung und besonderem Interesse an naturwissenschaftlicher Bildung besonders gefördert werden. In der für den Profilbereich zur Verfügung stehenden Zeit soll neben einem vertieften Verständnis für naturwissenschaftliche Denkweisen vor allem das praktische Einüben der experimentellen Annäherung an naturwissenschaftliche Fragestellungen im Zentrum stehen. Für den Naturwissenschaftlichen Zweig (MINT) gelten folgende Regelungen:
Im Naturwissenschaftlichen Zweig (MINT) findet in den Klassenstufen 5 bis 10 Unterricht gemäß der Stundentafel nach Anlage 3 statt. Die Fächer Physik, Chemie, Biologie und Informatik sind Profilfächer und werden in den Klassenstufen 8 bis 10 mit erhöhten Stundenanteilen unterrichtet. In den Klassenstufen 8 bis 10 ist das Fach Physik weiteres schriftliches Fach.
Am Ende der Klassenstufe 10 werden der Versetzungsentscheidung die Zeugnisnoten des Faches Physik und einer der beiden Fremdsprachen oder die Zeugnisnoten der beiden Fremdsprachen als Noten im Sinne von schriftlichen Fächern zugrunde gelegt. Die Zeugnisnote des hierbei nicht berücksichtigten Faches wird dann als Note im Sinne eines schriftlichen Faches bei der Versetzungsentscheidung herangezogen, wenn sie zum Erreichen des Ausgleichs nach den besonderen Grundsätzen zur Versetzung gemäß der Zeugnis- und Versetzungsordnung - Schulordnung - für die Klassenstufen 5 bis 10 des neunjährigen Gymnasiums beitragen kann; ansonsten wird diese Note als Note im Sinne eines nichtschriftlichen Faches gewertet.
In der Klassenstufe 10 wird in den künstlerischen Fächern (Bildende Kunst und Musik) Unterricht im Gesamtumfang von zwei Wochenstunden erteilt. Dabei wählen die Schülerinnen und Schüler gemäß dem Angebot der Schule, ob sie beide Fächer im Umfang von jeweils einer Wochenstunde oder eines der beiden Fächer im Umfang von zwei Wochenstunden belegen.
Naturwissenschaftlich besonders begabte und interessierte Schülerinnen und Schüler sollen im Biowissenschaftlichen Zweig für eine intensivere Beschäftigung mit den Biowissenschaften und den biologischen Techniken motiviert und vertieft an diese Materie herangeführt werden. Die Verbindungen zwischen dem Leitfach Biologie und den verwandten Naturwissenschaften Chemie und Physik werden durch die Unterrichtsinhalte des Biowissenschaftlichen Zweiges widergespiegelt. Für den Biowissenschaftlichen Zweig gelten folgende Regelungen:
Im Biowissenschaftlichen Zweig findet in den Klassenstufen 5 bis 10 Unterricht gemäß der Stundentafel nach Anlage 4 statt. Die Fächer Biologie und Chemie werden in den Klassenstufen 8 bis 10 mit erhöhten Stundenanteilen unterrichtet. In den Klassenstufen 8 bis 10 ist das Fach Biologie Profilfach und weiteres schriftliches Fach. In der Klassenstufe 9 wird das Fach Biologie um das nichtschriftliche Fach „Biologische Techniken“ ergänzt.
Am Ende der Klassenstufe 10 werden der Versetzungsentscheidung die Zeugnisnoten des Profilfaches und einer der beiden Fremdsprachen oder die Zeugnisnoten der beiden Fremdsprachen zugrunde gelegt. Die Zeugnisnote des hierbei nicht berücksichtigten Faches wird dann als Note im Sinne eines schriftlichen Faches bei der Versetzungsentscheidung herangezogen, wenn sie zum Erreichen des Ausgleichs nach den besonderen Grundsätzen zur Versetzung gemäß der Zeugnis- und Versetzungsordnung - Schulordnung - für die Klassenstufen 5 bis 10 des neunjährigen Gymnasiums beitragen kann; ansonsten wird diese Note als Note im Sinne eines nichtschriftlichen Faches gewertet.
In der Klassenstufe 10 wird in den künstlerischen Fächern (Bildende Kunst und Musik) Unterricht im Gesamtumfang von zwei Wochenstunden erteilt. Dabei wählen die Schülerinnen und Schüler gemäß dem Angebot der Schule, ob sie beide Fächer im Umfang von jeweils einer Wochenstunde oder eines der beiden Fächer im Umfang von zwei Wochenstunden belegen.
Im Informatikzweig werden Schülerinnen und Schülern mit entsprechender Begabung und mit Interesse an informatischen Inhalten fundierte Kenntnisse sowohl in der Theorie als auch in der Praxis der Informatik vermittelt. Auf dem Grundlagenwissen über die Struktur und die Funktionsweise von Informatiksystemen sollen die Schülerinnen und Schüler Handlungs- und Beurteilungskompetenz erwerben. Für den Informatikzweig gelten folgende Regelungen:
Im Informatikzweig findet in den Klassenstufen 5 bis 10 Unterricht gemäß der Stundentafel nach Anlage 5 statt. Die Fächer Informatik, Mathematik und Physik werden in den Klassenstufen 8 bis 10 mit erhöhten Stundenanteilen unterrichtet. Das Fach Informatik setzt in der Klassenstufe 7 ein und ist in den Klassenstufen 8 bis 10 Profilfach und weiteres schriftliches Fach.
Am Ende der Klassenstufe 10 werden der Versetzungsentscheidung die Zeugnisnoten des Profilfaches und einer der beiden Fremdsprachen oder die Zeugnisnoten der beiden Fremdsprachen als Noten im Sinne von schriftlichen Fächern zugrunde gelegt. Die Zeugnisnote des hierbei nicht berücksichtigten Faches wird dann als Note im Sinne eines schriftlichen Faches bei der Versetzungsentscheidung herangezogen, wenn sie zum Erreichen des Ausgleichs nach den besonderen Grundsätzen zur Versetzung gemäß der Zeugnis- und Versetzungsordnung - Schulordnung - für die Klassenstufen 5 bis 10 des neunjährigen Gymnasiums beitragen kann; ansonsten wird diese Note als Note im Sinne eines nichtschriftlichen Faches gewertet.
In der Klassenstufe 10 wird in den künstlerischen Fächern (Bildende Kunst und Musik) Unterricht im Gesamtumfang von zwei Wochenstunden erteilt. Dabei wählen die Schülerinnen und Schüler gemäß dem Angebot der Schule, ob sie beide Fächer im Umfang von jeweils einer Wochenstunde oder eines der beiden Fächer im Umfang von zwei Wochenstunden belegen.
Unterrichtsziel des Musikzweigs ist eine erweiterte und vertiefte Bildung besonders begabter und interessierter Schülerinnen und Schüler im Fach Musik. Dazu gehört neben der Vermittlung qualifizierter musiktheoretischer Kenntnisse eine breite praktische Ausbildung im vokalen und instrumentalen Bereich. Auf diese Weise sollen musikalische Talente und Neigungen frühzeitig erkannt und intensiv gefördert werden. Für den Musikzweig gelten folgende Regelungen:
Der Musikzweig setzt in Klassenstufe 5 ein. Im Musikzweig findet in den Klassenstufen 5 bis 10 Unterricht gemäß der Stundentafel nach Anlage 6 statt. Das Fach Musik wird in den Klassenstufen 5 bis 10 mit erhöhten Stundenanteilen unterrichtet. Das Fach Musik ist in den Klassenstufen 8 bis 10 Profilfach und weiteres schriftliches Fach. Beginnend mit der Klassenstufe 6 sind die Schülerinnen und Schüler des Musikzweigs, die noch kein Instrument beherrschen, verpflichtet, das Spielen mindestens eines Instrumentes außerhalb der Schule zu erlernen und in einem Schulensemble wie Chor oder Orchester mitzuwirken.
Am Ende der Klassenstufe 10 werden der Versetzungsentscheidung die Zeugnisnoten des Profilfaches und einer der beiden Fremdsprachen oder die Zeugnisnoten der beiden Fremdsprachen als Noten im Sinne von schriftlichen Fächern zugrunde gelegt. Die Zeugnisnote des hierbei nicht berücksichtigten Faches wird dann als Note im Sinne eines schriftlichen Faches bei der Versetzungsentscheidung herangezogen, wenn sie zum Erreichen des Ausgleichs nach den besonderen Grundsätzen zur Versetzung gemäß der Zeugnis- und Versetzungsordnung - Schulordnung - für die Klassenstufen 5 bis 10 des neunjährigen Gymnasiums beitragen kann; ansonsten wird diese Note als Note im Sinne eines nichtschriftlichen Faches gewertet.
Im Musikzweig ist das Fach Bildende Kunst ab Klassenstufe 8 bis zur Klassenstufe 10 verbindlich zu belegen.
Vor der Aufnahme in den Musikzweig sind die Erziehungsberechtigten über die besonderen Modalitäten des Zweiges zu informieren. Die Erziehungsberechtigten bestätigen die Kenntnisnahme dieser Regelungen. Ein Wechsel in den Musikzweig ist unter der Voraussetzung einer ausreichenden musikalischen Vorbildung bis zum Beginn der Klassenstufe 8 möglich. Gemäß § 2 Absatz 1 entscheiden die Schülerinnen und Schüler am Ende der Klassenstufe 7 - gegebenenfalls nach Beratung durch die Fachlehrkraft - über den Verbleib im Musikzweig.