§ 1 HafenSchAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Hafenschiffer/zur Hafenschifferin
Der Ausbildungsberuf Hafenschiffer/Hafenschifferin wird staatlich anerkannt.
§ 1 SpedKfmAusbV 2004Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung/zur Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung
Der Ausbildungsberuf Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung/Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung wird staatlich anerkannt.
Anlage Nr. c) HafenlogAusbV(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Hafenlogistik
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen