§ 43 SchSiHafVVerordnung über die Schutz- und Sicherheitshäfen, die Häfen der Deutschen Marine und der Bundespolizei der Bundesrepublik Deutschland an Seeschifffahrtsstraßen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die Schutz- und Sicherheitshafenverordnung vom 28. August 1987 (BAnz. S. 13 013,…