HafenO SL 2012 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 48 HafenO SL 2012Inkrafttreten, AußerkrafttretenHafenverordnung für den Verkehr und den Güterumschlag in Häfen und Umschlagstellen im Saarland Vom 29. November 2012 § 47(1)Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.(2)Gleichzeitig tritt die Hafenordnung vom 6. Juni 1988 außer Kraft. § 47