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Die Höhe bleibender Einzelböschungen geplanter und betriebener Halden darf nicht größer als 10 m sein.
Die Generalneigung bleibender Böschungssysteme von geplanten und betriebenen Halden, die nicht zum Braunkohlenbergbau oder zu Steine-und-Erden-Betrieben gehören, darf bei einer örtlichen Haldenhöhe a) bis 20 m 1:2,25 b) über 20 bis 35 m 1:2,5 nicht übersteigen.
Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Halden aus überwiegend grobstückigem, verwitterungsbeständigem Haldenmaterial oder solchem, das sich selbst verfestigt, wie Kalirückstände und flüssige Schlacken.
Bleibende Einzelböschungen geplanter und entstehender Restlöcher im Lockergestein, die nicht zum Braunkohlenbergbau oder zu Steine-und-Erden-Betrieben gehören, dürfen nicht steiler als 1:1,75 sein.
Füllen sich Restlöcher im Lockergestein mit Wasser, so sind bei bleibenden Böschungen Vorkehrungen zur Sicherung der Böschungen in der Wellenschlagzone zu treffen.
Von den Forderungen der Absätze 1 bis 3 sowie 5 und 6 darf abgewichen werden, wenn die Standsicherheit gemäß § 10 nachgewiesen und die Einhaltung des § 4 Abs. 1 gewährleistet ist.
Die Querneigung und Breite von Bermen zwischen bleibenden Einzelböschungen sind so zu wählen, daß sie für die Wasserableitung und erforderlichenfalls für ein Befahren mit Fahrzeugen geeignet sind.
Böschungen von Halden mit mehr als 15 m Höhe sich an Erhebungen über der Auflagefläche, wie Bauwerke, Dämme, anlehnen, die nicht als Widerlager geplant sind,
Standsicherheit von Böschungen 1.1 Die Standsicherheit von Böschungen ist grundsätzlich nachzuweisen. 1.2 Standsicherheitsberechnungen sind entsprechend dem…
Bleibende Einzelböschungen und Böschungssysteme von Halden und Restlöchern sind mindestens jährlich zu kontrollieren.
3fache örtliche Restlochtiefe bei Böschungen im gekippten Lockergestein (bei Gefahr von Setzungsfließen bis zum natürlich gelagerten Lockergestein, maximal…
Höhe und Neigung des Böschungssystems müssen der Standfestigkeit der Gebirgsschichten sowie dem Abbauverfahren angepaßt sein.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.