Art. 1 Nr. 3 Buchst. a SN-10832Sechstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes
In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 84 Abs. 3“ durch die Angabe „§ 33 Abs. 3, §§ 35, 84 Abs. 3“ ersetzt.
Art 32 Abs. 2 HBegleitG 1984Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
Ein am Tag vor Inkrafttreten dieses Gesetzes nach den §§ 71 bis 76 des Beamtenversorgungsgesetzes in der bisherigen Fassung zustehender Anpassungszuschlag wird…
Art. 4 Nr. 4 HBG 2017/2018 SNHaushaltsbegleitgesetz 2017/2018
In § 30 Absatz 7 und § 31 Absatz 1 wird jeweils die Angabe „Abs. 4“ durch die Angabe „Absatz 3“ ersetzt.
Art 2 HBegleitG 1984Änderung des Angestelltenversicherungsgesetzes
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Art. 3 Abs. 3 SN-12111Gesetz zur Anhebung der Altersgrenzen und zur Änderung weiterer beamtenrechtlicher und hochschulrechtlicher Regelungen
§ 35 Abs. 3 Satz 2 BeamtVG gilt entsprechend.