Art. 1 Abs. 5 SN-19221Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
„Ein Mitglied des Landtages erhält Reisekostenvergütung nach dem Sächsischen Reisekostengesetz vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 866, 876), das zuletzt durch…
Art. 1 Abs. 1 SN-9485Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages
Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages ( Abgeordnetengesetz ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Mai 1994…
§ 11 Abs. 1 SN-9477Abgeordnetengesetz
Ein Mitglied des Landtages erhält Reisekostenvergütung nach dem Sächsischen Reisekostengesetz vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 866, 876), das zuletzt durch…
Art. 1 SN-3629Zweites Gesetz zur Euro-bedingten und weiteren Änderung des sächsischen Landesrechts
Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages (Abgeordnetengesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Juli 2000…
Art. 1 SN-12015Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages (Abgeordnetengesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Juli 2000…