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§ 7 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung vom 13. November 1997 (SächsGVBl. S. 627) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden nach dem Wort „Inkrafttreten“ ein Komma und das Wort „Außerkrafttreten“ eingefügt.
Folgender Satz wird angefügt:
„Diese Verordnung tritt am 1. August 2017 außer Kraft.“
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.