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Das Sächsische Ausführungsgesetz zum Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (SächsAG-AFBG) vom 5. November 1996 (SächsGVBl. S. 448) wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 1 und Abs. 4 werden jeweils die Wörter „das Sächsische Landesamt für Ausbildungsförderung“ durch die Wörter „die Landesdirektion Chemnitz“ ersetzt.
In § 1 Abs. 2 wird die Angabe „§§ 42, 45 und 122 der Handwerksordnung“ durch die Angabe „§§ 42, 42a, 45 und 122 der Handwerksordnung“ ersetzt.
In § 1 Abs. 3 wird die Angabe „§§ 46, 81 und 95 des Berufsbildungsgesetzes“ durch die Angabe „§§ 53, 54 des Berufsbildungsgesetzes“ ersetzt.
§ 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Aufsicht Die Landesdirektion Chemnitz führt die Fachaufsicht über die Industrie- und Handelskammern sowie über die Handwerkskammern.“
Die bisherigen §§ 5 und 6 werden die §§ 4 und 5.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.