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Die Sächsische Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung vom 15. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 166), die durch die Verordnung vom 5. Juni 2007 (SächsGVBl. S. 202) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter „Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen, der Landesfeuerwehrschule“ durch die Wörter „Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum, der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen“ ersetzt.
In der Überschrift des Abschnitts 1 werden die Wörter „Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen“ durch die Wörter „Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum“ ersetzt.
§ 1 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Im Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen“ durch die Wörter „Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum“ ersetzt.
In Nummer 1 werden die Wörter „im gehobenen nichttechnischen Dienst“ durch die Wörter „in der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2“ ersetzt.
In Nummer 2 werden die Wörter „postgraduale Studiengänge“ durch das Wort „Masterstudiengänge“ ersetzt.
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 wird die Angabe „Absatz 1 Nr. 1“ durch die Wörter „Absatz 1 Nummer 1“ ersetzt.
In Satz 2 wird die Angabe „Absatz 1 Nr. 3“ durch die Wörter „Absatz 1 Nummer 3“ ersetzt.
§ 2 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 1 Abs. 1 Nr. 1“ durch die Wörter „§ 1 Absatz 1 Nummer 1“ ersetzt.
In Absatz 2 wird die Angabe „§ 1 Abs. 1 Nr. 2“ durch die Wörter „§ 1 Absatz 1 Nummer 2“ ersetzt.
In Absatz 3 wird die Angabe „§ 1 Abs. 1 Nr. 3“ durch die Wörter „§ 1 Absatz 1 Nummer 3“ ersetzt.
In Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „§ 1 Abs. 1“ durch die Angabe „§ 1 Absatz 1“ ersetzt.
§ 3 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
In Nummer 1 wird die Angabe „§ 1 Abs. 1 Nr. 1“ durch die Wörter „§ 1 Absatz 1 Nummer 1“ ersetzt.
In Nummer 2 wird die Angabe „§ 1 Abs. 1 Nr. 2“ durch die Wörter „§ 1 Absatz 1 Nummer 2“ ersetzt.
In Nummer 3 wird die Angabe „§ 1 Abs. 1 Nr. 3“ durch die Wörter „§ 1 Absatz 1 Nummer 3“ ersetzt.
In Absatz 2 werden die Wörter „Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen“ durch die Wörter „Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum“ ersetzt.
Absatz 3 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 wird die Angabe „§ 1 Abs. 1 Nr. 2“ durch die Wörter „§ 1 Absatz 1 Nummer 2“ ersetzt.
In Satz 2 wird die Angabe „§ 1 Abs. 1 Nr. 3“ durch die Wörter „§ 1 Absatz 1 Nummer 3“ ersetzt.
In der Überschrift des Abschnitts 2 wird das Wort „Landesfeuerwehrschule“ durch die Wörter „Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen“ ersetzt.
In § 4 wird das Wort „Landesfeuerwehrschule“ durch die Wörter „Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen“ und die Wörter „§ 10 Abs. 2 Satz 1 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, 647)“ werden durch die Wörter „§ 10 Absatz 2 Satz 1 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, 647), das zuletzt durch das Gesetz vom 10. August 2015 (SächsGVBl. S. 466) geändert worden ist“ ersetzt.
In § 5 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 sowie § 6 Absatz 1 bis 3 wird jeweils das Wort „Landesfeuerwehrschule“ durch die Wörter „Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen“ ersetzt.
In § 7 Absatz 1 werden die Wörter „§ 73 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt durch Artikel 232 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407, 2435) geändert worden ist“ durch die Wörter „§ 73 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt durch Artikel 19 Absatz 3 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234) geändert worden ist“ ersetzt.
In § 8 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „§ 56 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Satz 1 BBiG“ durch die Wörter „§ 56 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 46 Absatz 1 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes“ ersetzt.
§ 10 wird aufgehoben.
§ 11 wird § 10.
In der Anlage wird die Angabe „(zu § 5 Abs. 1)“ durch die Angabe „(zu § 5 Absatz 1)“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.