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In § 3 des Sächsischen Ganztagsangebotsgesetzes vom 13. Dezember 2012 (SächsGVBl. S. 725), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) geändert worden ist, wird die Angabe „31. Juli 2017“ durch die Angabe „31. Juli 2019“ ersetzt.
In § 3 des Sächsischen Ganztagsangebotsgesetzes vom 13. Dezember 2012 (SächsGVBl. S. 725) wird die Angabe „31. Juli 2015“ durch die Angabe „31. Juli 2017“…
Die Sächsische Ganztagsangebotsverordnung vom 17. Januar 2017 (SächsGVBl. S. 9), die zuletzt durch die Verordnung vom 21. Dezember 2021 (SächsGVBl. 2022 S. 12)…
Nach § 8 wird folgender § 9 eingefügt:
§ 16a wird wie folgt gefasst: „§ 16a Ganztagsangebote
Nach der Angabe zu § 16 wird die Angabe „§ 16a Ganztagsangebote“ eingefügt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.