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Das Sächsische Personalvermittlungsplattformgesetz vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 866, 874) wird aufgehoben.
Das Sächsische Garantiefondsgesetz vom 15. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 387, 392), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (SächsGVBl. S. 630)…
Satz 3 wird aufgehoben.
Die §§ 7 und 8 werden aufgehoben.
Das Sächsische Gesetz zur Anpassung von bestimmten Dienst- und Versorgungsbezügen 2003/2004 vom 9. Dezember 2003 (SächsGVBl. S. 897) wird aufgehoben.
„Diese Verordnung tritt am 1. August 2017 außer Kraft.“
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.