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Das Sächsische Besoldungsgesetz vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 1005), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 662) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 59 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 6 eingefügt: „6. der Fachrichtung Polizei zum Dienst in den Bereitschaftspolizeihundertschaften, in der Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft, in der Technischen Einsatzeinheit des Präsidiums der Bereitschaftspolizei sowie in dem Fachdienst Einsatzzug oder dem Fachdienst Einsatzzüge der Polizeidirektionen,“.
Die bisherigen Nummern 6 bis 8 werden die Nummern 7 bis 9.
In Nummer 8 wird das Wort „oder“ durch ein Komma ersetzt.
Der Nummer 9 wird das Wort „oder“ angefügt.
Nach Nummer 9 wird folgende Nummer 10 eingefügt:
„10. zur Tätigkeit als Observationskraft beim Landesamt für Verfassungsschutz“.
Die Anlage 1 Ziffer I wird wie folgt geändert:
In Besoldungsgruppe A 11 werden die Wörter „– an berufsbildenden Schulen mit abgeschlossener Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik als Ingenieurpädagoge, Medizinpädagoge, Agrarpädagoge oder Ökonompädagoge oder als Ingenieur mit einer Zusatzausbildung in Berufspädagogik, falls eine dem Fachhochschulabschluss gleichwertige Prüfung abgelegt wurde oder eine Nachdiplomierung erfolgte –“ gestrichen.
In Besoldungsgruppe A 12 werden die Wörter „– an berufsbildenden Schulen mit abgeschlossener Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik als Ingenieurpädagoge, Medizinpädagoge, Agrarpädagoge oder Ökonompädagoge oder als Ingenieur mit einer Zusatzausbildung in Berufspädagogik, falls eine dem Fachhochschulabschluss gleichwertige Prüfung abgelegt wurde oder eine Nachdiplomierung erfolgte –“ gestrichen.
In Besoldungsgruppe A 13 werden nach den Wörtern „mit zusätzlichem berufspädagogischen Abschluss“ ein Zeilenumbruch und die Wörter „– mit abgeschlossener Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik als Ingenieurpädagoge, Medizinpädagoge, Agrarpädagoge oder Ökonompädagoge oder als Ingenieur mit einer Zusatzausbildung in Berufspädagogik –“ eingefügt.
Die Besoldungsgruppe A 14 wird wie folgt geändert:
Nach den Wörtern „mit der Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen –“ werden ein Zeilenumbruch und die Wörter „– mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen –“ eingefügt.
In Fußnote 4) werden nach dem Wort „Oberschule“ ein Komma und die Wörter „einer Gemeinschaftsschule,“ eingefügt.
Die Besoldungsgruppe A 15 wird wie folgt geändert:
Nach den Wörtern „– als der ständige Vertreter des Leiters einer berufsbildenden Schule –“ werden ein Zeilenumbruch und die Wörter „– als der ständige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule –“ eingefügt.
Nach den Wörtern „– als Leiter einer berufsbildenden Schule –“ werden ein Zeilenumbruch und die Wörter „– als Leiter einer Gemeinschaftsschule –“ eingefügt.
Die Besoldungsgruppe A 16 wird wie folgt geändert:
Nach den Wörtern „– als Leiter einer berufsbildenden Schule –“ werden ein Zeilenumbruch und die Wörter „– als Leiter einer Gemeinschaftsschule –“ eingefügt.
Die Wörter „Unternehmensbereichsleiter des Staatsbetriebs Sächsisches Immobilien- und Baumanagement“ werden gestrichen.
Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:
Die Besoldungsgruppe B 2 wird wie folgt geändert:
Nach der Angabe „Abteilungsdirektor“ werden ein Zeilenumbruch und die Wörter „Direktor beim Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement“ eingefügt.
Die Wörter „Geschäftsführer des Staatsbetriebs Geobasisinformation und Vermessung Sachsen“ und „Unternehmensbereichsleiter des Staatsbetriebs Sächsisches Immobilien- und Baumanagement“ werden gestrichen.
Die Besoldungsgruppe B 3 wird wie folgt geändert:
Nach den Wörtern „– beim Landesamt für Steuern und Finanzen –“ werden ein Zeilenumbruch und die Wörter „Direktor beim Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement“ eingefügt.
Nach den Wörtern „Direktor des Kommunalen Versorgungsverbands Sachsen“ werden ein Zeilenumbruch und die Wörter „Geschäftsführer des Staatsbetriebs Geobasisinformation und Vermessung Sachsen“ eingefügt.
Die Wörter „Geschäftsführer des Staatsbetriebs Zentrales Flächenmanagement Sachsen“ und „Unternehmensbereichsleiter des Staatsbetriebs Sächsisches Immobilien- und Baumanagement“ werden gestrichen.
Die Besoldungsgruppe B 4 wird wie folgt geändert:
Die Wörter „Geschäftsführer des Staatsbetriebs Geobasisinformation und Vermessung Sachsen“ werden gestrichen.
Die Angabe „1 500“ wird durch die Angabe „2 000“ ersetzt.
In der Anlage 7 wird die Angabe zur Besoldungsordnung A, Besoldungsgruppe A 4 bis A 6 wie folgt gefasst:
Besoldungsgruppe | Fußnote | Betrag in Euro [Besoldungsgruppe | Fußnote | Betrag in Euro] „A 4 | 1 | 80,00 2 | 80,00 A 5 | 1 | 126,00 3 | 80,00 A 6 | 2 | 80,00 3 | 126,00“
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