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Das Sächsische Besoldungsgesetz vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 1005), das zuletzt durch Artikel 4 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 50 werden nach den Wörtern „im Einsatzdienst der Feuerwehr“ die Wörter „und der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule“ eingefügt.
§ 59 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
In Nummer 4 wird das Wort „oder“ nach dem Wort „Schichtdienst“ durch ein Komma ersetzt.
In Nummer 5 wird nach dem Wort „Einsätze“ das Wort „oder“ eingefügt.
Folgende Nummer 6 wird angefügt:
„6. der Fachrichtung Feuerwehr als Lehrkraft an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule“
Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:
In der Besoldungsgruppe A 13 wird das Wort „Mittelschulen“ durch das Wort „Oberschulen“ ersetzt.
Die Besoldungsgruppe A 14 wird wie folgt geändert:
Das Wort „Mittelschulen“ wird durch das Wort „Oberschulen“ ersetzt.
Das Wort „Mittelschulkonrektor“ wird durch das Wort „Oberschulkonrektor“ ersetzt.
Das Wort „Mittelschulrektor“ wird durch das Wort „Oberschulrektor“ ersetzt.
In der Besoldungsgruppe A 15 wird das Wort „Mittelschulrektor“ durch das Wort „Oberschulrektor“ ersetzt.
In den Besoldungsgruppen A 13, A 14 und A 15 werden die Wörter „Sächsischen Bildungsinstitut“ jeweils durch die Wörter „Landesamt für Schule und Bildung“ ersetzt.
Die Besoldungsgruppe A 16 wird wie folgt geändert:
Die Wörter „Direktor einer Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur“ werden gestrichen.
Die Fußnoten 1 und 2 werden aufgehoben.
Die Fußnoten 3 bis 5 werden die Fußnoten 1 bis 3.
Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:
Die Besoldungsgruppe B 2 wird wie folgt geändert:
Die Wörter „Direktor des Sächsischen Bildungsinstituts“ werden gestrichen.
Die Wörter „Direktor einer Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur“, die Wörter „Direktor einer Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur“ und die Wörter „– als der ständige Vertreter des Direktors der Sächsischen Bildungsagentur –“ werden gestrichen.
Die Fußnote 3 wird aufgehoben.
Die Fußnote 2 wird die Fußnote 3.
Die Fußnote 4 wird die Fußnote 2.
Die Fußnoten 5 und 6 werden die Fußnoten 4 und 5.
Die Besoldungsgruppe B 3 wird wie folgt geändert:
Die Wörter „Direktor der Sächsischen Bildungsagentur“ werden gestrichen.
Nach den Wörtern „Vizepräsident bei der Landesdirektion Sachsen“ werden ein Zeilenumbruch und die Wörter „Vizepräsident des Landesamts für Schule und Bildung“ eingefügt.
In der Besoldungsgruppe B 4 werden nach den Wörtern „Präsident der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen“ ein Zeilenumbruch und die Wörter „Präsident des Landesamts für Schule und Bildung“ eingefügt.
Die Anlage 7 wird wie folgt geändert:
In der Angabe zur Besoldungsgruppe A 16 wird die Angabe „2, 3, 5“ durch die Angabe „1, 3“ ersetzt.
In der Angabe zur Besoldungsgruppe B 2 wird die Angabe „4“ durch die Angabe „2“ ersetzt.
In den Nummern 2 und 3 wird jeweils die Angabe „SächsBG“ durch die Wörter „des Sächsischen Beamtengesetzes“ ersetzt.
Die bisherigen Nummern 6 bis 8 werden die Nummern 7 bis 9.
Die Besoldungsordnung B in Anlage 1 zu § 2 wird wie folgt geändert:
Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
Die Angabe „SächsHG“ wird durch die Angabe „SächsHSG“ ersetzt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.