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In § 127 Absatz 1 Nummer 9a der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) geändert worden ist, wird nach der Angabe „Satz 1“ die Angabe „bis 3“ eingefügt.
In Absatz 3 Nummer 2 werden die Wörter „Artikel 9 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2446)“ durch die Wörter „Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Dezember…
In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „Artikel 2 Abs. 39 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044)“ durch die Wörter „Artikel 11 Absatz 28 des…
In Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter „§ 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 9 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der…
In § 71a Absatz 1 Satz 1 werden nach der Angabe „§§“ die Angabe „34“ und ein Komma eingefügt.
Der bisherige Wortlaut wird Absatz 2 und die Angabe „§ 97 Abs. 1, §§ 100 und 101“ wird durch die Angabe „§ 94a Abs. 1 und § 101“ ersetzt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.