Gesetze
Gesetz wird geladen …
In Ziffer I Nummer 2.1 Spalte 2 der Anlage zur Finanzverwaltungszuständigkeitsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Oktober 2004 (SächsGVBl. S. 539), die zuletzt durch die Verordnung vom 10. November 2023 (SächsGVBl. S. 892) geändert worden ist, werden die Wörter „Spielbankabgabe und der Gewinnabgabe“ durch die Wörter „Spielbankabgabe, der Gewinnabgabe und der Ausgleichsabgabe“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.