§ 6 HdGStiftG
Organe der Stiftung
Organe der Stiftung sind
1.
das Kuratorium,
2.
der Präsident oder die Präsidentin,
3.
der wissenschaftliche Beirat,
4.
der Arbeitskreis gesellschaftlicher Gruppen.
Organe der Stiftung sind
das Kuratorium,
der Präsident oder die Präsidentin,
der wissenschaftliche Beirat,
der Arbeitskreis gesellschaftlicher Gruppen.