Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Digitalisierung in der Lehre birgt besondere Chancen und Potentiale, um sicherzustellen, dass die Studierenden den Zielen des § 58 des Hochschulgesetzes und des § 50 des Kunsthochschulgesetzes entsprechend befähigt werden. Die Hochschulen berücksichtigen bei der Digitalisierung ihrer Lehre, dass Teil der akademischen Bildung über die Vermittlung von fachlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Methoden hinaus auch die Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden ist, deren Ausprägung häufig Formen unmittelbarer sozialer Interaktion unter gleichzeitiger physischer Präsenz der Lehrenden und Lernenden voraussetzt. Die Hochschulen nehmen bei der Digitalisierung in der Lehre auf die Komplexität ihrer Lehrorganisation Rücksicht und bemühen sich um eine Barrierefreiheit ihrer digitalen Lehrangebote.
Die Hochschulen entwickeln im Rahmen ihrer Aufgaben ihre Lehre dahingehend weiter, dass diese auch Lehrangebote umfasst, die nicht ausschließliche Präsenzlehre sind, sondern auch Lehranteile in Form elektronischer Information und Kommunikation oder in Form elektronisch basierter Methoden und Instrumente beinhalten. Sie berücksichtigen dabei das Erfordernis der Persönlichkeitsentwicklung nach Absatz 1 Satz 2 und das Rücksichtnahmegebot nach Absatz 1 Satz 3.
Die Hochschule kann festlegen, dass digitale Lehrformate für einzelne Lehrveranstaltungen des Präsenz- und des Fernstudiengangs genutzt werden.
Digitalisierungsleitlinie: eine Leitlinie zur Digitalisierung in der Lehre, die bezüglich des Umfangs und der organisatorischen Ausgestaltung von solchen…
Eine Lehrveranstaltung, die nicht Digitallehre ist und nicht als solche gilt, darf auch dann vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen in der…
Die Hochschulen sollen ergänzend Lehrangebote in Form elektronischer Information und Kommunikation (Online-Lehrangebote) sowie Maßnahmen zur Unterstützung der…
Absatz 1 gilt für die Einführung digitaler Prüfungen sowie für diejenige Lehre, die keine Digitallehre, aber auch nicht ausschließliche Präsenzlehre ist,…
Lehre und Studium vermitteln den Studierenden unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen in der Berufswelt und der fachübergreifenden Bezüge die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.