Gesetze
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Vor Beginn einer digitalen Prüfung erfolgt die Authentifizierung der zu prüfenden Person mit Hilfe eines gültigen Lichtbildausweises, der nach Aufforderung vorzuzeigen ist. Die Hochschulen können weitere, gleich geeignete Authentifizierungsverfahren durch Ordnung festlegen, die sie als Alternative zu der Authentifizierung nach Satz 1 anbieten.
Eine Speicherung der im Zusammenhang mit der Authentifizierung verarbeiteten Daten über eine technisch notwendige Zwischenspeicherung hinaus ist unzulässig. Personenbezogene Daten aus der Zwischenspeicherung sind unverzüglich zu löschen.
Der elektronische Identitätsnachweis erfolgt durch Übermittlung von Daten Dabei sind dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung…
Wird eine Prüfung unter gleichzeitiger physischer Präsenz der Prüferinnen und Prüfer oder Aufsichtsführenden und der Prüflinge (Teilnehmenden) an einem Ort…
Soweit digitale Prüfungen nicht in der Prüfungsordnung geregelt sind, dürfen Hochschulprüfungen als digitale Prüfung abgelegt werden, wenn die Voraussetzungen…
In der Prüfungsordnung kann geregelt werden, dass Hochschulprüfungen in elektronischer Form oder in elektronischer Kommunikation (Online-Prüfungen) abgelegt…
In der Prüfungsordnung kann geregelt werden, dass Hochschulprüfungen in elektronischer Form oder in elektronischer Kommunikation (Online-Prüfungen) abgelegt…
Die Hochschulen stellen sicher, dass die bei der Verwendung digitaler Lehr- und Lernformate oder der Durchführung digitaler Prüfungen anfallenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.