§ 42 Abs. 3 HebStPrVErlaubnisurkunde
Im Fall des Zugangs zum Hebammenstudium nach § 10 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb oder cc des Hebammengesetzes verwendet die zuständige Behörde…
§ 13 Abs. 2 Nr. 1 HebStPrVGegenstand und Teile der staatlichen Prüfung
einem schriftlichen Teil,
§ 23 Abs. 2 HebStPrVBestehen und Note des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung
Für jede studierende Person, die den schriftlichen Teil bestanden hat, ermitteln die Vorsitzenden des Prüfungsausschusses die Note des schriftlichen Teils der…
§ 33 Abs. 3 HebStPrVBestehen und Note des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
In die Note des praktischen Teils der staatlichen Prüfung geht ein:
§ 21 Abs. 1 Nr. 4 HebStPrVGegenstand des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung
Kompetenzbereich V.