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Mit der Übernahme der Bauherreneigenschaft und Eigentümerverantwortung hat die Hochschule die sich daraus ergebenden allgemeinen steuer- und bilanzrechtlichen Vorgaben zu beachten.
Mit der Übernahme der Bauherreneigenschaft hat die Universität des Saarlandes die sich daraus ergebenden allgemeinen steuer- und bilanzrechtlichen Vorgaben zu…
Mit Übertragung der Bauherreneigenschaft und Eigentümerverantwortung gehen die Pflichten nach § 9 Absatz 2 auf die Hochschule über. Die Hochschule hat den Bau-…
Übernimmt die Hochschule die Bauherreneigenschaft und Eigentümerverantwortung, so ist sie auch für alle Folgemaßnahmen verantwortlich, soweit keine abweichende…
Eine Hochschule im Sinne des § 1 Absatz 1 kann durch ihre Vertretungsberechtigten beim zuständigen Ministerium einen Antrag auf Übertragung der…
Die Hochschule hat die Pflicht, alle Vorgänge zu den bewilligten Baumaßnahmen im Sinne dieser Rechtsverordnung zu dokumentieren und zu verwahren, soweit diese…
Auf Antrag einer Hochschule soll die Bauherreneigenschaft und die Eigentümerverantwortung an Teilen oder der Gesamtheit der ihr seitens des Landes oder seitens…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.