HebZustDV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 6 HebZustDVInkrafttretenVerordnung über die Zuständigkeit und Durchführung des Hebammenstudiums nach dem Hebammengesetz (HebZustDV) Vom 7. Dezember 2022 § 5Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDiese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. § 5