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Die Sachverständigenkommission setzt sich aus einer Hochschulprofessorin oder einem Hochschulprofessor sowie zwei approbierten Apothekerinnen oder approbierten Apothekern zusammen.
Die Prüfung ist eine Gruppenprüfung und dauert mindestens 30 und höchstens 60 Minuten pro Kandidatin oder Kandidat.
Die Prüfung orientiert sich am Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung nach der Approbationsordnung für Apotheker vom 19. Juli 1989 (BGBl. I S. 1489), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467), in der jeweils geltenden Fassung. Sie erstreckt sich auf folgende Gebiete: Bei einem Approbationsbewerber oder einer Approbationsbewerberin im Sinne des § 2 Absatz 2 Satz 2 der Bundes-Apothekerordnung hat sich die Prüfung auf die vom Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz festgestellten Bereiche, in denen die Ausbildung hinter der in der Bundes-Apothekerordnung und der Approbationsordnung für Apotheker geregelten Ausbildung zurückbleibt, zu beschränken.
pharmazeutischer Teil, insbesondere
Prüfung und Qualität von Arzneimitteln, insbesondere unter pharmakologischer, pharmakokinetischer und medizinisch-chemischer Bewertung;
Arzneimittelherstellung und -prüfung in der Apotheke;
Konformität von Medizinprodukten;
Interpretation ärztlicher, zahnärztlicher und tierärztlicher Verschreibungen sowie deren Terminologie;
Dokumentation, Auswertung, Bewertung und Weitergabe von Informationen über Arzneimittel und Arzneimittelrisiken;
Aspekte der Qualitätssicherung;
Arzneimittelmissbrauch und Suchtgefahren;
Möglichkeiten der Beeinflussung der Haltbarkeit von Arzneimitteln;
Beratung und Informationen bei der Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten, insbesondere über deren sachgemäße Aufbewahrung und Anwendung;
Gefahren des Dauergebrauchs und Missbrauchs von Arzneimitteln;
Unverträglichkeiten und Wechselwirkungen von Arzneimitteln mit anderen Stoffen;
Mittel für die Säuglings- und Kinderernährung sowie für diätetische Ernährung bei bestimmten Erkrankungen;
Mittel und Gegenstände zur Körperpflege, Krankenpflege, Hygiene, Verbandmittel, medizinische Produkte;
Gesundheitserziehung im Rahmen der Abgabe apothekenüblicher Waren;
Unfallverhütung einschließlich Strahlenschutz sowie Maßnahmen der Ersten Hilfe;
Grundzüge der Geschichte der Pharmazie;
Besonderheiten des pharmazeutischen Marktes, insbesondere das Inverkehrbringen von Arzneimitteln, Werbung für solche, die Preisbildung bei Arzneimitteln, die Markttransparenz sowie der nationale und internationale Arzneimittelmarkt unter besonderer Berücksichtigung des EU-Marktes;