§ 4 Abs. 3 WoBetrQV SLVerordnung über bauliche Anforderungen für Einrichtungen nach dem Saarländischen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetz (Saarländische Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsmindestbauverordnung) Vom 22. Juli 2021
Eine Einrichtung muss, unter Beachtung der Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner, entsprechend ihrer Größe und ihrer fachlichen Konzeption…
§ 8 Abs. 1 SächsWTVOSächsische Wohnteilhabeverordnung
In Einrichtungen muss für die pflegerische Versorgung mindestens ein Funktions- und Arbeitsraum vorhanden sein. Funktions- und Arbeitsräume müssen…
§ 24 Abs. 1 HeimMindBauVFunktions- und Zubehörräume
Funktions- und Zubehörräume müssen in ausreichender Zahl vorhanden und den Besonderheiten der Pflegebedürftigkeit angepaßt sein.
§ 8 Abs. 6 WTG DVO NRWVerordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes
Für Küchen, Küchenausstattung und Lagerräume sind entsprechend dem Bedarf der Einrichtung angemessene Flächen im Raumangebot zu berücksichtigen.
§ 16 Abs. 1 HeimMindBauVGemeinschaftsräume
Die Einrichtung muß mindestens einen Gemeinschaftsraum von 20 m2 Nutzfläche haben. In Einrichtungen mit mehr als 20 Bewohnern muß eine Nutzfläche von mindestens…