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In Einrichtungen muss für die pflegerische Versorgung mindestens ein Funktions- und Arbeitsraum vorhanden sein. Funktions- und Arbeitsräume müssen bedarfsgerecht ausgestattet und in ausreichender Anzahl und Größe vorhanden sein.
In Einrichtungen, in denen Wohnraum für zwei Personen vorgehalten wird, muss mindestens ein Reservezimmer für bereits in der Einrichtung wohnende Bewohnerinnen und Bewohner zur vorübergehenden Nutzung vorhanden sein.
In Einrichtungen müssen ausreichend und gut zugängliche Abstellflächen für Mobilitätshilfen der Bewohnerinnen und Bewohner sowie entsprechende Ladevorrichtungen vorhanden sein.
Funktions- und Zubehörräume müssen in ausreichender Zahl vorhanden und den Besonderheiten der Pflegebedürftigkeit angepaßt sein.
Eine Einrichtung muss, unter Beachtung der Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner, entsprechend ihrer Größe und ihrer fachlichen Konzeption…
In jeder Einrichtung müssen mindestens vorhanden sein:
In jeder Einrichtung müssen mindestens vorhanden sein:
Stationäre Einrichtungen müssen über eine für die Betreuung und Pflege sowie die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner erforderliche und dem allgemein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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