§ 10 HeimMindBauV
Sanitäre Anlagen
Badewannen und Duschen in Gemeinschaftsanlagen müssen bei ihrer Benutzung einen Sichtschutz haben.
Bei Badewannen muß ein sicheres Ein- und Aussteigen möglich sein.
Badewannen, Duschen und Spülaborte müssen mit Haltegriffen versehen sein.
In Einrichtungen mit Rollstuhlbenutzern müssen für diese Personen geeignete sanitäre Anlagen in ausreichender Zahl vorhanden sein.