Verordnung zur Alarm- und Einsatzplanung zur Vorsorge bei Notfällen, Notfallereignissen mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Kranken, Großschadenslagen und Katastrophen in saarländischen Krankenhäusern Krankenhausalarmplanungsverordnung(KHAlarmV) Vom 14. März 2016
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 10 KHAlarmV
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