Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Härtefallkommission gibt sich notwendige Entscheidungsgrundsätze im Einvernehmen mit dem für Ausländerangelegenheiten zuständige Ministerium.
Wird ein Vorprüfungsausschuss gebildet, regelt das für Ausländerangelegenheiten zuständige Ministerium im Benehmen mit der Härtefallkommission das Vorprüfungsverfahren auf der Grundlage der Entscheidungsgrundsätze.
Sonstige Verwaltungsvorschriften zum Verfahren erlässt das für Ausländerangelegenheiten zuständige Ministerium nach Anhörung der Härtefallkommission.
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung eine Härtefallkommission nach Absatz 1 einzurichten, das Verfahren, Ausschlussgründe und…
Die Ausländerbehörde informiert das für Ausländerangelegenheiten zuständige Ministerium und die Geschäftsstelle der Härtefallkommission über ihre beabsichtigte…
Anträge nach Absatz 1 werden zunächst der Geschäftsstelle zugeleitet. Liegen keine Ausschlussgründe gemäss § 5 dieser Verordnung vor, bittet die Geschäftsstelle…
Kommt die Härtefallkommission nach Abwägung aller Gesichtspunkte zu dem Ergebnis, dass aufgrund der besonderen Situation des Einzelfalles dringende humanitäre…
Die Härtefallkommission des Saarlandes fasst ihre Beschlüsse mit einer Mehrheit von 3/4 ihrer Mitglieder. In Fällen, in denen ein Ausländer oder eine…
Die näheren Bestimmungen über die Form des Antrages sowie über weitere erforderliche Unterlagen trifft das für Schulen zuständige Ministerium durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.