Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Mitglieder der Härtefallkommission sind in ihrer Entscheidung unabhängig und frei von Weisungen. Rechts- und fachaufsichtliche Befugnisse werden durch das Verfahren nach § 23a AufenthG nicht berührt.
Die Härtefallkommission tagt mindestens einmal im Monat. Wird ein Vorprüfungsausschuss gebildet, tagt die Härtefallkommission mindestens einmal im Quartal. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist. Ihre Sitzungen sind nicht öffentlich. Beratungsinhalte, im Verfahren bekannt gewordene Daten sowie das Abstimmungsverhalten unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.
Kommt die Härtefallkommission nach Abwägung aller Gesichtspunkte zu dem Ergebnis, dass aufgrund der besonderen Situation des Einzelfalles dringende humanitäre oder dringende persönliche Gründe den weiteren Aufenthalt der Ausländerin bzw. des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen, beschließt sie ein Härtefallersuchen. Für ein Härtefallersuchen im Sinne des § 23a Aufenthaltsgesetz bedarf es der Stimmenmehrheit der in der Sitzung anwesenden Mitglieder der Härtefallkommission. Die Gründe für das Härtefallersuchen werden im Sitzungsprotokoll schriftlich festgehalten. Trifft die Härtefallkommission keine Ersuchensentscheidung nach § 23a AufenthG, kann sie im Einzelfall mit Stimmenmehrheit Empfehlungen zur Anwendung des geltenden Ausländerrechts geben.
Die Medienkommission ist in ihren Sitzungen beschlussfähig, wenn alle Mitglieder nach näherer Bestimmung der Satzung geladen sind und mindestens zwei Drittel…
Die Härtefallkommission wird ausschließlich im Wege der Selbstbefassung tätig. Dritte können nicht verlangen, dass die Härtefallkommission sich mit einem…
Die Härtefallkommission des Saarlandes fasst ihre Beschlüsse mit einer Mehrheit von 3/4 ihrer Mitglieder. In Fällen, in denen ein Ausländer oder eine…
Die Härtefallkommission gibt sich notwendige Entscheidungsgrundsätze im Einvernehmen mit dem für Ausländerangelegenheiten zuständige Ministerium.
Die Härtefallkommission des Saarlandes berät und entscheidet über Einzelfälle nur auf Vorlage eines ihrer Mitglieder. In der Vorlage müssen die persönlichen…
Die Beratungsorgane sind beschlussfähig, wenn alle Mitglieder geladen und mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Ist eine Angelegenheit wegen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.