§ 10 Abs. 2 HG 2026Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026
Die Ressorts müssen bei der Gewährung von Haushaltsmitteln sicherstellen, dass die Mittelempfänger zur Einhaltung von Absatz 1 verpflichtet sind.
Art. 137 Abs. 2 Buchst. i 32024R2509VERORDNUNG (EU, Euratom) 2024/2509 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung)
jede Person oder Stelle, die Mittel in irgendeiner Form erhält, einschließlich nicht rückzahlbarer finanzieller Unterstützung oder Darlehen oder beidem, wenn…
Art. 158 Abs. 2 Buchst. b 32024R2509VERORDNUNG (EU, Euratom) 2024/2509 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung)
für andere Dritte Vorschriften, Verfahren und Abhilfemaßnahmen, die gemäß Artikel 157 Absatz 4 und insbesondere Unterabsatz 1 Buchstabe a als angemessen…
Art. 211 Abs. 3 32024R2509VERORDNUNG (EU, Euratom) 2024/2509 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung)
Werden Finanzierungsinstrumente oder Haushaltsgarantien im Rahmen der direkten Mittelverwaltung verwendet, so stellt die Kommission sicher, dass Artikel 158…
§ 44 Abs. 1 BHOBundeshaushaltsordnung
Zuwendungen dürfen nur unter den Voraussetzungen des § 23 gewährt werden. Dabei ist zu bestimmen, wie die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendungen…