Erwägungsgrund 158 32024R2509
Bei Verträgen, deren Wert die in der Richtlinie 2014/24/EU genannten Schwellenwerte erreicht oder überschreitet, bei Verträgen unterhalb dieser Schwellenwerte und bei Verträgen, die nicht unter die Bestimmungen jener Richtlinie fallen, sollten die für die Einleitung eines Vergabeverfahrens erforderlichen Ex-ante- und Ex-post-Veröffentlichungsmaßnahmen präzisiert werden.