§ 10 Abs. 2 HG 2026Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026
Die Ressorts müssen bei der Gewährung von Haushaltsmitteln sicherstellen, dass die Mittelempfänger zur Einhaltung von Absatz 1 verpflichtet sind.
Art. 137 Abs. 2 Buchst. i 32024R2509VERORDNUNG (EU, Euratom) 2024/2509 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung)
jede Person oder Stelle, die Mittel in irgendeiner Form erhält, einschließlich nicht rückzahlbarer finanzieller Unterstützung oder Darlehen oder beidem, wenn…
Art. 158 Abs. 2 Buchst. b 32024R2509VERORDNUNG (EU, Euratom) 2024/2509 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung)
für andere Dritte Vorschriften, Verfahren und Abhilfemaßnahmen, die gemäß Artikel 157 Absatz 4 und insbesondere Unterabsatz 1 Buchstabe a als angemessen…
Art. 211 Abs. 3 32024R2509VERORDNUNG (EU, Euratom) 2024/2509 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung)
Werden Finanzierungsinstrumente oder Haushaltsgarantien im Rahmen der direkten Mittelverwaltung verwendet, so stellt die Kommission sicher, dass Artikel 158…
Erwägungsgrund 47 32021R0522VERORDNUNG (EU) 2021/522 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. März 2021 zur Einrichtung eines Aktionsprogramms der Union im Bereich der Gesundheit („EU4Health-Programm“) für den Zeitraum 2021–2027 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 282/2014 (Text von Bedeutung für den EWR)
Nach der Haushaltsordnung ist jede Person oder Stelle, die Unionsmittel erhält, verpflichtet, uneingeschränkt am Schutz der finanziellen Interessen der Union…