§ 1 HG - 2021/2022
Feststellung des Haushaltsplans
§ 1 HG - 2021/2022
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Saarlandes wird in Einnahme und Ausgabe und festgestellt.
1.
für das Rechnungsjahr 2021 auf5.008.183.300 Euro
2.
für das Rechnungsjahr 2022 auf8.249.874.100 Euro