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Das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft berichtet dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen halbjährlich über die Verwendung der dem Land durch das auf der Grundlage des Gesetzes des Bundes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) errichtete Sondervermögen bereitgestellten Mittel. Zudem sind dem Ausschuss die nach der bundesgesetzlichen Regelung vorzulegenden Berichte und Übersichten zu übersenden.
Das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft wird ermächtigt, mit Zustimmung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen des Landtages im Haushaltsplan nicht ausgewiesene investive Maßnahmen, die die Voraussetzungen einer Finanzierung nach dem LuKIFG erfüllen, aus dem Sondervermögen des Bundes zu finanzieren. Soweit für diese bereits im Haushaltsplan Ansätze ausgewiesen sind, können die hierdurch nicht verausgabten Haushaltsmittel am Ende des Haushaltsjahres zweckgebunden für investive Maßnahmen dem Sondervermögen Zukunftsinitiative zugeführt werden.